Famulatur
Die Famulatur ist Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung laut § 7 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). In all unseren Kliniken bieten wir die Möglichkeit zu famulieren.
Bei Interesse an Famulaturen kontaktieren Sie gerne unseren klinikübergreifenden Famulatur-Beauftragten Dr. med. Hans-Jürgen Gdynia (Chefarzt Neurologie und Geriatrie, m&i-Fachklinik Enzensberg) unter Angabe, wann und in welcher Klinik / in welchem Bereich Sie famulieren möchten.